  Ausführungsbestimmungen & AuslegungAusführungsbestimmungenDer Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser Ausschreibung evtl. notwendige Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die ebenso verbindlich sind wie die Ausschreibung selbst. Die vom Veranstalter erlassenen und von der zuständigen Erlaubnisbehörde genehmigten Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung. AuslegungDer Rallyeleiter ist für die Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufes der Veranstaltung zuständig. Jeder in dieser Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird vom Rallyeleiter und dem Organisationskomitee untersucht; sie allein haben die letztliche Entscheidungsgewalt. |