  FahrvorschriftenDie Bestimmungen der StVO sind unter allen Umständen einzuhalten. In geschlossenen Ortschaften und auf Straßen mit nicht getrennten Fahrbahnen ist die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 bzw. 100 km/h unbedingt einzuhalten, sofern nicht örtlich andere Höchstgeschwindigkeiten vorgeschrieben oder zugelassen sind. In der Tschechischen Republik gelten andere Geschwindigkeits- Vorschriften: Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h.Auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel 110 km/h. Auf den von den Teilnehmern der SECHSÄMTERLAND-Classic zu befahrenden Autobahn-Teilstrecken ist keine Mautgebühr zu entrichten. Dagegen ist Fahrlicht zwingend einzuschalten, zudem müssen Ersatz-Birnchen und für jeden Auto-Insassen eine Warnweste mitgeführt werden! Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt besonders innerhalb geschlossener Ortschaften. Jede überflüssige Lärmbelästigung ist unbedingt zu vermeiden. Durch Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Polizei jedwede Verstöße dem Veranstalter mitteilt. Den Anordnungen des Veranstalters und aller von ihm eingesetzten Sportwarte ist unbedingt Folge zu leisten. Die (meisten) Durchgangskontrollen (DK´s) sind im Road-Book bekannt gegeben, nur einige wenige dagegen geheim. An allen diesen Kontrollen wird von einem Streckenposten die Durchfahrt per Stempelabdruck bescheinigt. Eine Zeitwertung erfolgt hier nicht, die Kontrolle kann ohne Rücksicht auf die aktuelle Uhrzeit angefahren werden. Beachten Sie bitte jedoch: Die einzelnen DK´s öffnen ca. 15 Minuten vor der Sollankunftszeit des ersten Teilnehmers und schließen ca. 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Teilnehmers. |