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Grundlage der Veranstaltung

Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind zu sportlich fairem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit des Wettbewerbes oder den Interessen des Automobilsports zu schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Die Durchführung dieser Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach dieser Ausschreibung und den hierzu evtl. Verlassenen, genehmigten Ausführungsbestimmungen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzverpflichtungen zu übernehmen. Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Die Veranstaltung dient keinesfalls zur Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten! Sie dient vielmehr dem Zweck, durch sportlichen Ehrgeiz Kraftfahrer im aufmerksamen, rücksichts- und sinnvollen Verhalten im Straßenverkehr zu schulen.