  MedienberichterstattungMit der Abgabe der Nennung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse über die Medien verbreiten kann, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können. Fotos, welche während der Veranstaltung erarbeitet werden, sind Eigentum des Veranstalters und können zu Werbezwecken verwendet werden, ohne dass es der Einverständniserklärung des betroffenen Fahrers bedarf, oder gar Honorar-Ansprüche entstehen. |